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Lenkrad zum Anfassen

Untersuchungen
Fahrtauglichkeit

Berufskraftfahrer, Fahrlehrer und Fahrexperten sind in der Schweiz dazu verpflichtet, sich einer regelmässigen ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschliessen.

Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:  

 

  • der allgemeine Gesundheitszustand

  • das Herz-Kreislauf-System

  • das Blut

  • die Nieren

  • die Psyche

  • das Gehör

Die folgenden Intervalle sind dabei einzuhalten:

Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr

Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten

Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten

 

Ab dem 70. Lebensjahr

 

Bis zum 50. Lebensjahr

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Vom 50. – 70. Lebensjahr

 

Alle 2 Jahre

 

Alle 5 Jahre

 

Alle 3 Jahre

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