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Untersuchungen
Fahrtauglichkeit
Berufskraftfahrer, Fahrlehrer und Fahrexperten sind in der Schweiz dazu verpflichtet, sich einer regelmässigen ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschliessen.
Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:
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der allgemeine Gesundheitszustand
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das Herz-Kreislauf-System
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das Blut
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die Nieren
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die Psyche
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das Gehör
Die folgenden Intervalle sind dabei einzuhalten:
Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten
Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten
Ab dem 70. Lebensjahr
Bis zum 50. Lebensjahr
Vom 50. – 70. Lebensjahr
Alle 2 Jahre
Alle 5 Jahre
Alle 3 Jahre
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